Die alte Erlösungsperspektive in 99 Punkten

Zusammenfassung der alten Erlösungsperspektive in 99 Positionen

Es wird nachfolgend eine Perspektive auf die Erlösung in 99+x Punkten ausgebreitet, die daraufhin zu prüfen ist, inwieweit es sich um die neutestamentliche handelt. Dem gegenüber wird zu Anfang die heute gängigste Version der Erlösung wiedergegeben und als reduziertes Ausgangsproblem bezeichnet.

Letzte Überarbeitung 05.02.2020

Ein reduziertes Ausgangsproblem: Vergebung ist notwendig

(1) Als Hauptproblem wird unsere Schuld aufgrund von Tatsünden versus Gottes Gerechtigkeit/Heiligkeit angesehen.

(2) Die unter Christen am weitesten verbreitete Erlösungslehre ist eigentlich lediglich eine Vergebungslehre:  Jesus übernimmt am Kreuz die Schuld der Welt und stirbt dafür. Gott lenkt seinen Zorn über die Sünde von den Menschen weg auf seinen Sohn um. Und nur deswegen könne uns Gott überhaupt vergeben.

(3) Unter Erlösung wird die Erlösung/Tilgung von Schuld aus Tatsünden verstanden.

Eine umfänglichere Ausgangslage: Erlösung ist notwendig

(4) Es zu unterscheiden: Der Tod, die Macht der Sünde, die Schuld aufgrund von Tatsünden und das Gesetz.

(5) Es existiert der Tod für alle und alles, was mit Gott unversöhnt ist. Der Tod wird dabei als eine Macht verstanden, die Gewalt über alles ausübt und beansprucht, was mit Gott in Konflikt steht. Der Tod verdirbt und schneidet letztendlich ganz vom Leben ab. Er ist ein Feind. Gott ist jedoch stärker als der Tod und kann vom Tode auferwecken.

(6) Gott hat sich freiwillig an ein Gesetz als Ordnungs- und Regierungsinstrument gebunden, welches Übertreter zum Tode verurteilt.

(7) Durch Verführung zur Sünde/Gesetzesübertretung ist der Mensch unter die Macht der Sünde gekommen.

(8) Durch Tatsünden lädt sich der Mensch Schuld gegenüber dem Gesetz und gegenüber Gott auf.

(9) Tatsünden verändern den Charakter des Menschen weiter zum Negativen hin.

(10) Der Mensch wird durch die Macht der Sünde in seinem Wesen so geschwächt, dass er sich alleine nicht mehr von der Macht der Sünde befreien/erlösen kann.

(11) Eine Vergebung von einzelnen Sünden/Schuld reicht als Problembehandlung nicht aus.

(12) Auch eine Dauervergebung auf den alten Menschen reicht nicht aus.

(13) Durch die Vergebung von Schuld („Bedeckung“) ist der Mensch als Person nur vorläufig, aber nicht nachhaltig mit Gott versöhnt.

(14) Der Mensch braucht eine Befreiung von der Macht der Sünde. Er braucht eine Grundsatzerneuerung (Wiedergeburt).

(15) Jesus nennt die Wiedergeburt als Kriterium für den Eingang in sein Reich.

(16) Es ist das der eigentliche Skandal des Kreuzes, dass der Mensch grundsätzlich erneuert werden muss.

(17) Die Erlösung ist mehr als die Vergebung von Sünden/Schuld. Der Begriff der Erlösung erschöpft sich nicht in der „Erlösung“ von Sünden/Schuld.

(18) Eine Erlösungslehre, die im Endeffekt nur eine Vergebungslehre ist, ist nicht hinreichend zur Erklärung der Erlösung.

(19) Eine Erlösungslehre muss aufzeigen können, wie die Erlösung von Macht der Sünde, die Entstehung der Wiedergeburt und die Aufhebung der Sündenfolgen in den zentralen Heilsereignissen der Menschwerdung Jesu mit seinem Leben, Kreuz und Auferstehung verankert ist.

Vergebung unter dem Gesetz (AT)

(20) Das Gesetz verlangt für Übertreter unerbittlich den Tod.

(21) Obwohl Gott bedingungslos vergeben könnte, kann er dies unter der Heilsordnung der Gesetzeswerke – an die er sich zunächst gebunden hat – gerade nicht ständig tun. Ansonsten würde das Gesetz ad absurdum geführt und Gott als Gesetzgeber lächerlich gemacht, wenn eine Übertretung des Gesetzes ständig und unmittelbar vergeben wird und keine Sanktionen nach sich zieht. Außerdem wäre damit die Erziehungswirkung des Gesetzes als einem Ordnungs- und Regierungsinstrument dahin.

(22) Es braucht unter der Heilsordnung des Gesetzes daher juristisch-rechtsgültige Ausnahmerituale, wie Schuld vergeben wird und die Übertreter der Todesstrafe entgehen können.

(23) Im AT sind das die Opferrituale der Tieropfer.

(24) Es ist letztlich immer Gott-Vater der Sünden vergibt. Und diejenigen, die von ihm dazu auf einer entsprechenden (Rechts-)grundlage autorisiert werden.

(25) Auch im AT ist es letztlich Gott, der aufgrund seines barmherzigen Wesen die Sünden vergibt. Er muss durch die Tieropfer nicht erst gnädig gestimmt werden.

(26) „Ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung“ (Hebr. 9,22) will nicht aussagen, dass Gott aufgrund seines Wesens Blut sehen muss, damit er vergeben kann, sondern das Blutvergießen markiert die Ausnahmerituale vom Gesetz.

(27) Das Blut und der Tod der Tiere wird aus zwei Gründen als Ausnahmeritual verwendet:

  • weil es ein rechtsgültiger Vertrag auf Leben oder Tod ist
  • zur erzieherischen Wirkung der Sünder
  • weil es die echt blutige Erlösung vom Gesetz prophetisch vorschattet

(28) Der Mensch kann das Gesetz realistischerweise nicht erfüllen.

(29) Der Mensch braucht Erlösung aus der Heilsordnung des AT, dem Bund der Gesetzeswerke.

Eine Schlüsselfrage

(30) Die klassische Erlösungsperspektive enthält den sog. stellvertretenden Sühnetod in folgender Lesart:
Jesus übernimmt am Kreuz die Schuld der Welt. Durch seinen Tod tilgt er die Schuld und  versöhnt so Gott mit der Welt, sodass alle, die das glauben, das ewige/unsterbliche Leben erhalten.

(31) Als Schlüsselfrage für die hier vorgelegte Erlösungsperspektive hat sich herausgestellt: Wie bekam Jesus die übernommene Fremdschuld der Welt eigentlich wieder von seiner Person selbst weg?

(32) Es ist abzulehnen, dass Jesus durch sein körperliches Sterben am Kreuz die ihm auferlegten und zugerechnete Schuld der Welt löscht und wieder von seiner Person tilgt.

(33) Es ist abzulehnen, dass Gott nur unter der Voraussetzung barmherzig sein und Schuld vergeben kann, wenn er seinen Sohn am Kreuz sterben sieht.

(34) Jesus muss deswegen in den Tod/das Totenreich, weil er rechtlich gesehen von Gott zum Gesetzesübertreter gemacht wird (zum Fluch geworden/zur Sünde gemacht).

(35) Jesus geht mit den Fremdschulden beladen in das Totenreich und hat sie dort zunächst auch noch auf sich.

Erlösung vom Fluch des Gesetzes und vom Ankläger

(36) Mit der Übernahme der Schuld der Welt und der konsequenten Todesstrafe ist die Person Jesu für alle Übertretungen aus dem Gesetz verurteilt.

(37) Auf Basis des Gesetzes kann die Person Jesu und alle, die ihm angehören, nicht nochmals verurteilt werden. Jesus hat diese Menschen vom Fluch des Gesetzes loskauft/erlöst. Er bezahlte dafür mit seinem Leben. Der Preis dafür war sein Tod (gestorben für unsere Sünden/dahingegeben um unserer Übertretungen willen).

(38) gelöscht

(39) Zum Zwecks des Loskaufs vom Fluch des Gesetzes folgt die Handlungsrichtung am Kreuz der unter dem Gesetz geltenden allgemeinen Logik: „Sünde/ Gesetzesübertretung führt zum Tod“. Sie wird nicht in eine direkte funktionale Logik „Tod führt zu Vergebung“ umgekehrt. Dadurch lösen sich schwierige Anfragen zum Charakter Gottes in Luft auf.

(40) Durch das Kreuz selbst wird erstmal nicht vergeben, sondern Schuld aus der Gesetzesübertreung übernommen und die Strafe dafür bezahlt (die Strafe lag auf ihm). Vergeben tut immer noch Gott selbst.

(41) Mit dem „Es ist vollbracht“ wird die alte Heilsordnung der Gesetzeswerke (AT) abgelöst und die neue Heilsordnung der Gnade in Kraft gesetzt (NT).

(41a) Durch den blutigen Opfertod Jesu werden die Menschen aus der alten für sie unerfüllbaren Heilsordnung der Gesetzeswerke (AT) erlöst/herausgekauft.

(42) Die an sich guten Forderungen des Gesetzes sind zwar noch da, aber nicht als Gesetz.

(43) Christus ist das Ziel und Ende des Gesetzes. Er erfüllt es.

  • Er „erfüllt“ die Negativseite für Gesetzesübetretung, indem er sich für alle Übertretung zum Tode verurteilen lässt und sich in Verbindung mit der Auferstehung aus der Rechtsordnung des Gesetzes loskauft.
  • Er erfüllt die Forderungen des Gesetzes, indem er und Anteil an der vollkommen Natur seines Auferstehungslebens gibt.

Der Tod wird besiegt

(44) Auf der Person Jesu bekommt der Tod sämtliche Sünde/Konflikte/Feindschaft/Beziehungsstörungen gegen Gott in seinen Gewalt/Macht.

(45) Der Tod als Macht/Gewalt ist nicht in der Lage, Schuld gegenüber Gott zu vergeben. Der Tod ist ein Feind. So wie Jesu körperliches Sterben es nicht schafft, die Fremdschuld zu tilgen, so ist auch der Tod nicht in der Lage, Jesus die Fremdschuld der Welt abzunehmen.

(46) Falls er das überhaupt könnte hat der Tod hat gar kein Interesse, Schuld zu tilgen, denn er „lebt“ ja von der Sünde/Konflikten mit Gott. Die Sünde als Finsternismacht kooperiert mit dem Tod als Finsternismacht.

(47) Der Tod als Macht/Gewalt ist nicht die Ursache/Begründung für die Auferstehung. Es lässt sich keine direkte funktionale Logik „Tod führt zu Vergebung“ begründen, wenn man den Tod als Feind versteht.

(48) Gott benötigt nicht seinen letzten Feind, um barmherzig zu sein und Schuld vergeben zu können.

(49) Es ist verfehlt, zu behaupten, Jesus hätte mit seinem Tod die Schuld der Welt „abbezahlt“ oder „getilgt“ oder „vernichtet“.

(49a) Es ist immer noch Gott der Vater selbst, der Sünde/Schuld gegenüber seiner Person vergibt.

(50) Die Begründung für die Auferstehung liegt im Plan des Vaters und im Glaubensgehorsam des Sohns (gehorsam bis zum Tode/darum dass er Gott in Ehren hielt Hebr. 5,7).

(51) Der Vater kommt seinem Sohn im Tal des Todes wieder entgegen und nimmt ihn wieder an, nachdem er in wegen der Schuld der Welt zeitweilig verlassen musste. Bei dieser Wiederannahme sieht er von der Schuld der Welt bedingungslos ab (Gleichnis vom verlorenen Sohn/oder Ps. 103 Wie sich ein Vater über Kinder erbarmt..)

(52) Am Beginn der Neuschöpfung, der Auferweckung des Erstlings Christus, steht eine bedingungslose Generalabsolution der gesamten Schuld der alten Schöpfung auf der Person Jesu durch den Vater. Sola gratia.

(52a) Dies bedeutet jedoch nicht, dass wenn neue Schuld entsteht, diese nicht auch wieder neu vergeben werden muss.

(53) Dieses Prinzip der bedingungslosen Annahme und Vergebung soll sich vom Vater top-down weiter fortpflanzen: Vater Unser (Sohn inkl. Brüder/Jünger)…Und vergib uns unsere (!) Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.

(54) Gott ist allmächtig und stärker als der Tod.

(55) Der Vater löst die Stricke des Todes, entreißt seinen Sohn der Macht/Gewalt des Todes, erweckt ihn wieder zum Leben und lässt ihn auferstehen.

(56) Mit der Hingabe seines Sohns in die Macht/Gewalt des Todes und der anschließenden Begnadigung und Auferweckung der Person Jesu, schafft sich Gott das Leben eines neuen Menschen, der gegen den Tod immunisiert/resistent/versichert ist – weil dieser Menschensohn/diese Person ja bereits für alle Schuld und Sünde der Welt in den Tod gekommen war und daraus entrissen wurde. Der Tod hat keinerlei Rechte mehr an der Person Jesu. Dieser neue Mensch ist als Ganzperson juristisch-gerecht.

(57) Mit der Auferweckung des Sohns hat der Vater die Herrschaften und Gewalten ihrer Macht entkleidet (de jure) und sie öffentlich zur Schau gestellt (Kol. 2,15). Die Wundmale Christi zeigen das an.

(58) Wer denkt, dass der Vater das Kreuz für seine eigene Genugtuung benötigt hat, um seinen Zorn zu besänftigen, um barmherzig sein und Sünden vergeben zu können, verfehlt den Aspekt völlig, dass durch die Erlösung alle Finsternismächte/die Feinde Gottes bis hin zum Tod rechtmäßig entmachtet wurden.

Das charakterlich reine Opferlamm

(59) Die Erlösung benötigte als Voraussetzung ein reines Opferlamm.

(59a) Ein reines Opferlamm ist ein Mensch(ensohn), welcher das Gesetz vollständig halten kann.

(60) Es wäre sicherlich verfehlt, zu behaupten, dass man Jesus eine Sünde formal zurechnen müsste. Dennoch wird die geforderte Reinheit nicht in dieser Art von Unschuld gesehen. Eigene formale Sünde wäre unter der zugerechneten Sündenlast der Welt sowieso vernachlässigbar (zur Sünde gemacht).

(61) Die Bedeutung der Reinheit ist im fleckenlosen Charakters des Menschensohns zu sehen (der von keiner Sünde wusste/nicht bewusst in Sünde einwilligte).

(62) Gott hat den Sohn durch seine Menschwerdung, sein Leben und Leiden in Selbst- und Weltverleugnung charakterlich bis hin zur Feindesliebe am Kreuz vollkommen gemacht.

(63) Durch die ständige Überwindung im Erdenleben Jesu ist sein Charakter wertvoller als vor seiner Menschwerdung.

(64) Das in diesem Sinne reine Opferlamm war die Voraussetzung für die Erlösung, denn nur innerhalb des Lebens seines Sohns mit seinem heiligen Charakter konnte Gott den Mensch Anteil an einem unsterblichen Leben verschaffen. Nicht aber dem alten Menschen.

(65) Wenn der alte Mensch unsterblich gemacht würde, würde Gott einen Freibrief zum Sündigen ausstellen und Gefahr laufen, dass der Mensch die gute Schöpfung dauerhaft durcheinander bringt.

Das Blut und der Leib Christi

(66) In der klassischen Sühnetodlehre ist die differenzierte Bedeutung des Bluts und des Leibes Christi kaum verhanden oder zumindest nicht breit bekannt.

(67) Vorschlag: Dem Blut wird die Erlösung aus den Folgen von Tatsünden zugeordnet (formal-juristisch), dem Leib Christi wird die Erlösung von der Macht der Sünde zugeordnet. Dadurch gelingt eine klar einsehbare Unterscheidung zwischen den Eigenschaften des Blutes und des Leibes Christi.

(68) Im Blut steckt die Bedeutung des Vertragscharakters des Neuen Bundes als eines Vertrags auf Leben oder Tod.

(69) Durch symbolhafte Aufnahme von Wein und Brot wird im Abendmahl symbolhaft unsere Identifikation/Einssein mit dem Leben des Auferstandenen gefeiert.

(70) Das Blut (Wein) sagt aus, dass wir Anteil an einem Leben besitzen, welches nicht mehr in den Tod kommen kann.

(71) Der Leib (Brot) sagt aus, dass wir Anteil an einem Leben besitzen, welches nicht mehr unter der Macht der Sünde steht. Dieses Leben hat eine vollkommene Natur/Charakter. Wir können es ausleben, solange wir ihn ihm bleiben.

Unsere Erlösung

(72) Unsere Erlösung muss eine Lösung beschreiben, wie Gott unperfekte Menschen nachhaltig mit sich versöhnen und in Beziehung bringen und behalten kann, damit sie nicht mehr dem Tod anheimfallen können.

(73) Diejenigen, die sich von Jesus annehmen lassen, werden in die Person Jesu eingepflanzt und profitieren daher von der Blut-Dimension der Erlösung (unsterbliches Leben) sowie von der Leib-Dimension (neue Natur ohne Macht der Sünde).

(74) Sie werden als gerecht erklärt, obwohl sie bei weitem noch nicht vollkommen sind. Sie werden als gerecht erklärt, indem seine Gerechtigkeit uns zugerechnet wird (Blut-Dimension).

(75) Was heisst das? Dies geschieht, indem wir in das juristisch-gerechte Auferstehungsleben Jesu eingepflanzt werden (imputatio). Indem wir in ihn hineinversetzt wurden, als wir von ihm bei unserer Bekehrung angenommen wurden. Das ist die Wiedergeburt. Wir haben Anteil an ihm.

(76) Es ist die Vorstellung zurückzuweisen, dass seine Unschuld vor dem Kreuz diejenige Gerechtigkeit sei, die uns als die unsere zugerechnet werde.

(77) Die uns zugerechnete Gerechtigkeit Jesu ist die vom Vater wieder angenommene Person Jesu. Sie die Gerechtigkeit seines Auferstehungslebens.

(78) Es ist die Vorstellung zurückzuweisen, allein das Kreuz genüge zu unserer Rechtfertigung. Vielmehr ist es die Auferweckung des Sohns, welche uns zur Gerechtigkeit verhilft, die vor Gott gilt (auferweckt um unserer Gerechtigkeit willen/auf das wir in ihm Gottes Gerechtigkeit würden/ist Christus nicht auferweckt..sind auch die in Christus Entschlafen verloren)

(79) Wir haben nicht einfach das ursprünglich unsterbliche Leben des Gottessohns erhalten, sondern ein Leben, das zuvor wegen aller Schuld durch den Tod gegangen ist, aber vom Vater wieder begnadigt wurde. Es ist somit ein Leben, das juristisch gegen die Ansprüche des Todes immunisiert wurde. Das ist von Bedeutung, weil es den Tod ja als Macht/Gewalt mit seinen gnadenlosen Ansprüchen immer noch gibt.

(80) Die Basis zu unserer zugerechneten Gerechtigkeit wird daher durch Kreuz (Schuldübernahme) und Auferstehung (Wiederannahme) zusammen gelegt. Den, der die Sünde nicht kannte, hat er für uns zur Sünde gemacht, damit wir in ihm Gottes Gerechtigkeit würden (2. Kor. 5,21).

(80a) Innerhalb des Lebens Jesu zu bleiben, als diejenigen die Jesus zu seinem Eigentum zählt, bleibt ein sicherer Hafen gegen den Tod. – Weil dieses Leben grundsätzlich mit Gott versöhnt ist.

(81) Bleibt ein Christ nicht in ihm und sündigt, schafft das selbstverständlich wieder einen Konflikt mit Gott, bedeutet weiter eine Übertretung des Gesetzes und führt damit zu Ansprüchen des Anklägers und des Todes.

(82) Trotz Hereinnahme von Sündern bleibt das Leben/der Leib Christi vor dem Gesetz gerechtfertigt und auch konfliktfrei mit Gott und damit vom Anspruch des Todes unbehelligt. Wie kann das gehen?

(82a) Den Konflikt mit Gott löst Jesus auf, in dem er als Vertreter Gottes den Seinen vergibt.

(83) Etwaigen Ansprüchen aufgrund der Übertretung des Gesetzes weist er mit Hinweis auf seinen Sühnetod zurück und tritt als Anwalt für uns auf (1. Joh. 2,1.2).

(83a) Es ist allerdings die Vorstellung zurückzuweisen, Jesu Sühnetod habe alle Schuld der Welt von irgendwelchen Sündern erfolgreich getilgt und gelöscht, sodass aus diesem Grunde eine Vergebung von Sünden nicht erforderlich und eine Verurteilung von Sündern unmöglich geworden sei.

(83b) Vielmehr wurde nur genau seine Person für alle Schuld der Welt verurteilt, kann daher nicht nochmals verurteilt werden und ist somit immun gegen Ansprüche des Gesetzes und des Todes. Und weil Jesus gerade auch Sünder annimmt und zu seinem Leib, seinem Eigentum, zu seiner Person rechnet, gilt diese Immunität auch für sie. In ihm haben wir die Erlösung, die Vergebung der Sünden (Kol. 1,13.14). (Der gehört dennoch zu mir. Auch für diese Sünde jetzt bin ich gestorben, d.h. bereits verurteilt worden.)

(83c) Durch seinen Sühnetod hat Jesu sich selbst als erstem Menschen und nachfolgend alle, die er zu sich zählt, grundsätzlich von der Verurteilung durch das Gesetz befreit, genauer in eine neue Rechtordnung hineingestellt. Der neue Mensch ist nicht mehr der Rechtsordnung des AT unterworfen, er ist durch Jesu Blut davon losgekauft/erlöst (Gal. 3,13). In diesem Sinne diente sein vergossenes Blut indirekt zur Vergebung der Sünden (Matth. 26,28).

(83d) Im Gegensatz zu den Tieropfern, die nur die Rituale für eher seltene Vergebungsereignisse der Heilsordnung des AT (Gesetzeswerke) abgaben, wird durch das Opfer Jesu die Verurteilungsgefahr durch das Gesetz für die Seinen gleich ganz abgeschafft und die rechtliche Basis für eine häufige und ständige Vergebung gelegt (Heilsordnung der Gnade). Die Vergebung selbst ist aber im AT und NT immer bedingungslos aufgrund des Erbarmens Gottes.

(84) Jesus verteidigt seine Eigentumsschafe gegen die Ansprüche des Todes. Niemand wird sie aus seiner Hand reißen (Joh. 10). Er hat uns errettet aus dem Machtbereich der Finsternis und in das Königreich des Sohnes seines Liebe versetzt.

(85) Damit er sie in seinem Machtbereich halten kann, vergibt er ihnen häufig.

(86) gelöscht

(87) gelöscht

(88) Eine häufige Vergebung auf Basis des alten Menschen, der unter der Macht der Sünde steht, wäre für eine Erlösung allerdings auch nicht hinreichend. Sie würde über das AT nicht wirklich hinausgehen.

(89) Jesus vergibt den Seinen, aber dann reinigt er sie von aller Ungerechtigkeit (1. Joh, 1,9).

(90) Er gibt den Menschen Anteil an seinem Auferstehungsleben, welches von der Natur vollkommen ist und nicht mehr unter der Macht der Sünde steht (Leib-Dimension der Erlösung).

(91) Da er in alle unsere Schwachheiten eingegangen ist, kann er auch alle unsere Schwachheiten überwinden helfen (Hebr. 5,7).

Die Erlösung des Cosmos

(92) Der vollkommene Charakter des Opferlamms Christi ist die Basis und Quelle für die Erneuerung der Schöpfung (vgl. Hebr. 10,4).

(93) Die Gottesherrschaft Christ erfolgt nicht im Zeichen wilder Tiere (Buch Daniel), sondern im Signum des Lammes (u.a. Off. 22,3).

(94) Tod hat keine Rechte mehr am Leben der Person Jesu und an allem, was wesenhaft aus dem Leben Jesu als Haupt/Stammvater des neuen Menschen erwächst (wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebend gemacht).

(95) Der Tod hat keine Rechte mehr an der Gemeinde seines Eigentums unter dem Haupt Christi.

(96) Der Tod hat in der Person Jesu alle Sünde der ganzen Welt bekommen, d.h. die Person Jesu ist rechtlich gesehen groß genug, jegliche Feindschaft des Cosmos anzunehmen und gegen den Tod zu verteidigen.

(97) Dies bedeutet, dass er sich Jesus Christus durch sein Erlösungswerk das Recht erkauft hat, ein All ohne Tod wieder herzustellen.

(98) Es entspricht dem Ratschluss des Willens Gottes, das All unter dem Haupt Christus zusammenzufassen (Eph. 1,10 und 1. Kor 15, 24-27)

(99) Das Erlösungswerk Christi ist de jure der Sieg über alle Finsternismächte. Es entspricht dem Plan Gottes, dass dieser Sieg in der Heilsgeschichte realisiert wird (de facto) bis hin zur Entmachtung/Vernichtung des Todes als des letzten Feindes.